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Leistungen Bauoberleitung / Örtliche Bauüberwachung

Bauoberleitung und Örtliche Bauüberwachung

Effizienz durch Koordinierung und Kontrolle

Um Bauvorhaben erfolgreich abschließen zu können, ist die kontinuierliche Überwachung des Bauablaufs sowie eine Koordinierung aller an der Objektüberwachung Beteiligten notwendig. Zeitplan, Budget und Qualitätsvorgaben müssen mit dem Baufortschritt abgeglichen werden. Diese Aufgabe erfordert Know-how und Weitblick.

Im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung werden unter anderem die ausgeführten Bauleistungen überwacht, Aufmaße und Rechnungen geprüft sowie der Bauablauf dokumentiert. Zu den Aufgaben der Bauoberleitung gehören die übergeordnete Aufsicht und Koordinierung der Objektüberwachung, das Erstellen eines Terminplans, die Kostenfeststellung und die Abnahme von Bauleistungen.

Langjährige Erfahrung, hochqualifizierte Mitarbeiter und unsere Vernetzung in der Region machen uns zum idealen Partner für Durchführung der Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung.

Die Bauoberleitung in der HOAI – Leistungen im Detail

In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist die Bauoberleitung als Leistungsphase 8 der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke (12.1) und Verkehrsanlagen (13.1) beschrieben.

Zu den Grundleistungen der Leistungsphase (LPH) 8 Bauoberleitung gehören:

  • Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
  • Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen
  • Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme
  • Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
  • Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • Übergabe des Objekts
  • Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche
  • Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften

Die Örtliche Bauüberwachung ist Teil der besonderen Leistungen der LPH 8. Die besonderen Leistungen umfassen:

  • Kostenkontrolle
  • Prüfen von Nachträgen
  • Erstellen eines Bauwerksbuchs
  • Erstellen von Bestandsplänen
  • Örtliche Bauüberwachung:
    • Plausibilitätsprüfung der Absteckung
    • Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
      • Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
      • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
      • Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
      • Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
      • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
      • Dokumentation des Bauablaufs
    • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
    • Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
    • Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
    • Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
    • Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
    • Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis

Quelle:

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)

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