Hochbau im Saarland
Stabilität für ihre Hochbauprojekte
Der Ausdruck Hochbau bezeichnet ein Teilgebiet des Bauingeneurwesens, das sich mit der Planung und dem Bau von Immobilien oberhalb der Geländelinie befasst. Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass die Anzahl der Stockwerke oder die Höhe des Gebäudes darüber entscheidet, ob es dem Hochbau zugeordnet wird. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn auch Garagen oder einstöckige Häuser zählen zu diesem Teilgebiet.
Wir vom IBZ Merzig kombinieren dabei jahrzehntelange Expertise mit modernsten Planungstechnologien, damit Ihre Projekte auch unter den neusten Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsstandards entstehen können. Egal wie komplex.
Abgrenzung zum Tiefbau
Während sich also der Hochbau mit der Planung und dem Errichten von Gebäuden oberhalb der Geländelinie befasst, beschreibt der Tiefbau den Bereich auf und unterhalb der Linie. Der Tiefbau umfasst Projekte wie Straßen-, Brücken- und Erdbau sowie die Errichtung von Versorgungs- und Entsorgungsnetzen, wie Kanalisationen und Staudämme. Verkehrsanlagen oder Anlagen zur Wasserversorgung zählen wiederum zum Ingenieurbau.

Unterteilung des Hochbaus
Die Bauprojekte im Hochbau unterscheiden sich im Grunde durch ihre zukünftige Nutzung, was auch die Kriterien an Gestaltung, Konstruktion, Wirtschaftlichkeit und technischer Einrichung beeinflusst. Die Projekte lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:

Verwaltungs- und Bankengebäude: Büro- und Verwaltungsgebäude für Unternehmen und Institutionen.

Immobilien für das Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Kliniken und Gesundheits- einrichtungen.

Wohnbauten, Wohnheime und Hotels: Private und gewerbliche Wohngebäude.

Industrie- und Produktionsgebäude: Fabriken und Produktionsstätten.

Gebäude für Lehre und Forschung: Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen.


Einkaufszentren und Kaufhäuser: Handels- und Verkaufsflächen.

Sportstätten und Freizeitanlagen: Anlagen für Sport und Freizeit.
Hinzu kommen noch Mischformen, bei denen verschiedene Nutzungsformen kombiniert werden, wie z.B. ein Produktionsgebäude, das auch als Verwal-tungsstandort dient. Bei Brücken und Schleusen sind sich Fachleute uneinig, ob sie zum Hochbau gezählt werden sollten.

Herausforderungen im saarländischen Hochbau
Mit der Planung der Hochbauten sind in der Regel Architekten, Hochbautechniker und Bauingenieure wie wir betraut. Wir begleiten die Bauvorhaben und sorgen dafür, dass die Gebäude nicht nur ihren funktionellen Zweck erfüllen, sondern auch ästhetisch ansprechend sind. Dabei sollen sie sich entweder harmonisch in die Umgebung einfügen – wie am Beispiel der Kita in Gisingen zu erkennen – oder einen bewussten Kontrast setzen. Bauingenieure und Architekten werden mittlerweile von vielen Fachkräften unterstützt. Nur die Planung von Ein- oder Zweifamilienhäusern erfolgt meist durch einen einzigen Architekten oder Bauingenieur.
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Ausführende, Gewerke und Beteiligte des Hochbaus
Erfolgreiche Hochbauprojekte erfordern die Zusammenarbeit verschiedener Akteure:
Architekten, Hochbautechniker und Ingenieure: Verantwortlich für die Planung und Überwachung des Bauprojekts.
Auftraggeber: Definieren die Anforderungen und Ziele des Projekts.
Behörden: Zuständig für Zulassungen und Genehmigungen.
Bauunternehmen: Realisieren die Bauausführung mit Hilfe von Facharbeitern.
Handwerksbetriebe: Unternehmen vieler verschiedener Gewerke.
Nutzer: Gewerbliche, private oder öffentliche Nutzer des fertigen Gebäudes.
Ausführende und ihre Aufgaben
Im Hochbau sind viele Baufirmen tätig, die oft die Errichtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien übernehmen. Sie realisieren auch Sanierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilien. Wenn sie entsprechende Fachkräfte beschäftigen oder mit diesen kooperieren, können sie auch Abbrucharbeiten übernehmen. Es ist sinnvoll, dieses Unternehmen auch mit der Errichtung eines neuen Tief- oder Hochbaus zu beauftragen.

Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG)
Im Hochbau sind viele Baufirmen tätig, die oft die Errichtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien übernehmen. Sie realisieren auch Sanierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilien. Wenn sie entsprechende Fachkräfte beschäftigen oder mit diesen kooperieren, können sie auch Abbrucharbeiten übernehmen. Es ist sinnvoll, dieses Unternehmen auch mit der Errichtung eines neuen Tief- oder Hochbaus zu beauftragen.
Im Hochbau sind viele Baufirmen tätig, die oft die Errichtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien übernehmen. Sie realisieren auch Sanierungsmaßnahmen an Bestandsimmobilien. Wenn sie entsprechende Fachkräfte beschäftigen oder mit diesen kooperieren, können sie auch Abbrucharbeiten übernehmen. Es ist sinnvoll, dieses Unternehmen auch mit der Errichtung eines neuen Tief- oder Hochbaus zu beauftragen.
Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG)
Die DIN 276 definiert ein einheitliches System zur Kostenplanung im Hochbau und ermöglicht eine strukturierte Kostenermittlung über verschiedene Planungsphasen hinweg. Während in der ersten Phase nur grobe Schätzungen vorgenommen werden, wird die Kalkulation mit jedem weiteren Schritt präziser, bis schließlich detaillierte Kostenangaben auf den Cent genau möglich sind. Die Aufschlüsselung der Baukosten erfolgt nach standardisierten Kostengruppen, wodurch sämtliche Baukomponenten – vom Rohbau über den Innenausbau bis hin zur technischen Gebäudeausrüstung – berücksichtigt werden. Moderne Softwarelösungen haben den klassischen Tabellenkalkulationen mittlerweile den Rang abgelaufen, sodass digitale Methoden eine flexible Anpassung der Kosten in Echtzeit ermöglichen.
DIN 18202: Hochbautoleranzen
Bauteile weisen aufgrund von Fertigungs-, Transport- oder Montageprozessen immer gewisse Maßabweichungen auf. Die DIN 18202 definiert zulässige Grenzwerte für verschiedene Toleranzen, darunter Winkeltoleranzen, Ebenheitstoleranzen und Grenzabmaße. Dadurch wird sichergestellt, dass Bauteile präzise ineinandergreifen und keine funktionalen Beeinträchtigungen entstehen. Die Norm legt fest, dass Messungen nur dann erforderlich sind, wenn es zu möglichen Wechselwirkungen zwischen Bauteilen kommen kann. Durch rechtzeitige Prüfungen lassen sich kritische Konstruktionen frühzeitig erkennen, wodurch potenzielle Baumängel vermieden werden können.
DIN 4109: Schallschutz im Hochbau
Um Bewohner und Nutzer von Gebäuden vor störenden Geräuschen zu schützen, legt die DIN 4109 verbindliche Anforderungen an den Schallschutz fest. Sie regelt die zulässigen Schalldämmwerte für Wohnräume, Büros, Schulen und medizinische Einrichtungen, um Belästigungen durch Lärmübertragung zu minimieren. Die Norm definiert unter anderem Anforderungen für den Luft- und Trittschallschutz von Decken und Wänden sowie spezielle Regelungen für Haustrennwände. Planer und Bauherren erhalten detaillierte Nachweisverfahren und Planungshilfen, um die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen korrekt zu integrieren.
DIN 4172: Maßordnungen im Hochbau
Die DIN 4172 legt einheitliche Maßsysteme für den Hochbau fest, um die Planung und Fertigung von Bauteilen zu standardisieren. Die Grundlage bildet das sogenannte Achtelmeter-Raster mit einem Grundmaß von 12,5 cm, das eine flexible, aber dennoch normierte Maßgebung ermöglicht. Dabei unterscheidet die Norm zwischen Baurichtmaß und Baunennmaß: Während das Baurichtmaß das theoretische Planungsmaß inklusive Fugen umfasst, stellt das Baunennmaß das tatsächliche Endmaß eines Bauteils dar. Durch diese Standardisierung wird sichergestellt, dass Bauteile exakt aufeinander abgestimmt sind und ein reibungsloser Bauablauf gewährleistet wird.
DIN 1055: Einwirkungen von Lasten auf Tragwerke
Die DIN 1055 regelt die Berücksichtigung sämtlicher Lasten, die auf ein Tragwerk einwirken können, um die Sicherheit und Stabilität von Bauwerken zu gewährleisten. Dazu gehören Eigenlasten durch das Gewicht des Gebäudes selbst, Nutzlasten durch Personen und Einrichtungsgegenstände sowie äußere Einflüsse wie Wind- und Schneelasten. Die Norm enthält detaillierte Tabellen mit spezifischen Lastwerten, die je nach geografischer Lage variieren können – beispielsweise werden in schneereichen Regionen höhere Anforderungen an die Tragfähigkeit gestellt als in milderen Klimazonen. Durch eine präzise Berechnung dieser Einwirkungen lassen sich Tragwerkskonstruktionen entwickeln, die den jeweiligen Umweltbedingungen optimal standhalten.
Die Rolle des IBZ im saarländischen Hochbau
Wir bieten Ihnen nicht nur umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Hochbauvorhaben, sondern auch die Expertise von Sachverständigen des Bauingenieurwesen. Unsere Dienstleistungen umfassen die gesamte Projektabwicklung – Entwurfsplanung, Ausführungsplanung bis hin zur Bauüberwachung und Dokumentation. Unsere Experten arbeiten eng zusammen, um sicherzustellen, dass Ihr Bauprojekt sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend ist. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem interdisziplinären Ansatz gewährleisten wir höchste Qualität in allen Aspekten des Hochbaus.
Für detaillierte Informationen oder eine individuelle Beratung erreichen Sie uns über unsere Webseite oder telefonisch. Das Team des Ingenieurbüros IBZ Merzig freut sich darauf, Ihr Projekt zu realisieren.